FC Busenbach 1920 e.V.

Die offizielle Vereinswebseite des FCB

Suche
Close this search box.

Mitglied werden beim FC Busenbach

An dieser Stelle erhalten alle relevanten Informationen für die Mitgliedschaft beim FC Busenbach.

Grundsätzliches

Für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist u.a. aus versicherungstechnischen Gründen die Mitgliedschaft im Verein notwendig. Fußballspieler benötigen darüber hinaus eine Spielberechtigung beim Verband.

Mitglied werden und am Spielbetrieb teilnehmen

In jedem Fall ist die Mitgliedschaft beim FC Busenbach notwendig. Hier gibt es den Antrag auf Mitgliedschaft zum Download.

Falls der (Jugend-)Spieler noch nie eine Spielberechtigung bei Verband besessen hatte, muss dieses mittels eines Antrags auf erstmalige Erteilung des Spielrechts beantragt werden. Dazu benötigen wir darüber hinaus eine Kopie der Geburtsurkunde oder eine Kopie des Personalausweis als Altersnachweis.

Falls der (Jugend-)Spieler bereits Spielrecht hatte und bislang bei einem anderen Verein gespielt hat muss ein Antrag auf Vereinswechsel gestellt werden.

Wir bitten, die Unterlagen herunter zu laden, auszudrucken, vollständig auszufüllen und diese signiert bei den verantwortlichen Trainern bzw. beim Jugendleiter oder Spielausschussvorsitzenden abzugeben. Sie erhalten diese aber auch bei den verantwortlichen Ansprechpartners als teilweise vorausgefülltes Formular.

Weitere Informationen zu den Wechselregelugen finden Sie auf den Seiten des Badischen Fußballverbandes (bfv) unter:
für Herren / Damen
für Junioren

Die Mitgliedsbeiträge sind altersabhängig und sind in der Beitragsordnung ersichtlich.

Als Eintrittsdatum gilt das Datum der Unterschrift.

Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein kann nur durch schriftliche Erklärung des Mitglieds selbst, sofern es volljährig ist oder des Erziehungeberechtigten bei Minderjährigen, per Brief an die Vereinsanschrift oder E-Mail an mitgliederverwaltung@fcbusenbach.de (Mitgliederverwaltung) und kai.waechter@fcbusenbach.de (Jugendleiter, sofern es sich um einen Jugendspieler handelt) zum 31. Dezember eines Jahres erfolgen.

Eine Abmeldung vom Spielbetrieb Fußball ist unabhängig vom Vereinsaustritt. Ein Austritt ist in diesem Falle in der hier genannten Form separat zu stellen, anderenfalls besteht die Mitgliedschaft im Verein in vollem Umfang weiter.